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familie international frankfurt e.V.

Deutscher Korrespondent des International Social Service (ISS)

 

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Adoption eines Kindes aus Bosnien und Herzegowina

Bosnien-Herzegowina ist kein Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens.

In Bosnien-Herzegowina sind die örtlichen Zentren für Sozialarbeit die Adoptionsbehörden mit eigener Befugnis als Jugendamt und zugleich Vormundschaftsbehörde. Zentrale Stelle für eine Auslandsadoption ist das Fachministerium für Arbeit und Sozialpolitik in Sarajewo. Dieses Ministerium muss seine Zustimmung zu einer internationalen Vermittlung - vor allem bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Bewerber - geben und ist zudem unser Arbeitspartner.

Bosnien-Herzegowina steht der Vermittlung bosnischer Kinder ins Ausland im Allgemeinen zurückhaltend gegenüber. Derzeit besteht aus Sicht des Ministeriums kein Vermittlungsbedarf, da es mehr Bewerber im Inland als zu vermittelnde Kinder gibt.

Ob dies im Einzelfall anders ist, müsste vor Ort durch Sie oder Ihre Angehörigen geklärt werden; wenden Sie sich hierzu entweder an das Ministerium oder an das Zentrum für Sozialarbeit, das für Ihren letzten Wohnsitz in Bosnien zuständig war, um nähere Informationen für Ihren Adoptionsplan einzuholen.

Aus unserer Sicht erscheint erfahrungsgemäß eine Initiative zur Verwirklichung eines Adoptionsplanes von Deutschland aus nicht zu greifen.

Bei der Vorsprache im Ministerium oder beim örtlichen Sozialzentrum geben Sie bitte bekannt, falls Sie bereits mit uns als zuständiger Auslandsvermittlungsstelle Kontakt aufgenommen haben. Bitte geben Sie ebenfalls Ihr Aktenzeichen bei familie international frankfurt e.V. an, sowie unsere Kontaktdaten.

Das ortzuständige Zentrum für Sozialarbeit kann sich entweder an uns direkt oder an das zuständige Fachministerium wenden, das von uns im Übrigen von Anfang an mitinformiert wird.

Grundsätzlich werden verheirate Paare bevorzugt, die Altershöchstgrenze beträgt 45 Jahre.

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