Adoption eines Kindes aus der Türkei
Die Türkei ist seit 2004 Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens (HAÜ).
Dieses Übereinkommen regelt das zwingende Verfahren für grenzüberschreitende Adoptionen und sieht vor, dass für Adoptionen - egal ob Stiefkind-/Verwandtenadoptionen oder Fremdadoptionen - Fachstellen von beiden Ländern beteiligt werden müssen. Wird dieses Verfahren nicht eingehalten hat dies zur Folge, dass den Kindern eine Einreise nach Deutschland verwehrt bleibt.
Aktuell fand im Mai 2011
erneut ein Arbeitstreffen in Ankara zwischen fif und unserem Arbeitspartner, der türkischen Zentralen Behörde statt. Dabei konnten wichtige Verfahrensschritte im Adoptionsprozess miteinander besprochen werden.
Stiefkind-/ Verwandtenadoptionen
Sollten Sie ein verwandtes Kind aufnehmen wollen, welches nicht mehr bei seiner Familie bleiben kann, dann ist es unbedingt notwendig, dass Sie dieses Verfahren hier in Deutschland starten. Adoptionsverfahren, die rein in der Türkei ohne Beteiligung einer deutschen Fachstelle laufen, werden in der Regel nicht mehr anerkannt und haben zur Folge, dass die Kinder nicht nach Deutschland einreisen dürfen.
Fremdverfahren
In der Regel vermittelt die Türkei nur an türkische oder binationale Paare. Antragsteller müssen mindestens 30 Jahre alt sein, oder, wenn es sich um Eheleute handelt, mindestens 5 Jahre lang miteinander verheiratet sein.
Für Säuglinge und Kleinkinder können mittlerweile in der Türkei geeignete Adoptiveltern gefunden werden, so dass für ältere Kinder (ab 6 Jahren) oder für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, im Ausland geeignete Eltern gesucht werden.