Adoption eines Kindes aus Kroatien
Kroatien ist bislang kein Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens. Nach dem Beitritt Deutschlands 2002 zum Übereinkommen müssen internationale Adoptionsverfahren mit Kroatien neu entwickelt und aufgebaut werden.
Adoptionsbehörden in Kroatien sind die „Zentren für Sozialfürsorge“. Sie haben eine Doppelfunktion: sie nehmen einerseits mit ihrem multidisziplinären Team die Aufgaben wahr, die denen deutscher Jugendämter vergleichbar sind, u.a. im Adoptionsbereich; gleichzeitig sind sie als unterste Vormundschaftsgerichtsbehörde auch für Adoptionsverfahren zuständig.
Gemäß Familiengesetz der Republik Kroatien können die Antragsteller
für eine Adoption in der Regel nur Staatsbürger der Republik Kroatien
sein.
In Ausnahmefällen, wenn das von besonderem Nutzen für das Kind
ist, kann der Antragsteller auch ein ausländischer Staatsbürger sein,
in diesem Falle jedoch kann eine Adoption nur mit vorheriger Genehmigung
des Ministeriums für Gesundheit und Sozialfürsorge erfolgen.
Das kroatische Familiengesetz sieht vor, dass nur Personen bis 35 Jahren adoptieren dürfen. In besonderen Fällen darf der Altersabstand zwischen der annehmenden Person und dem Adoptivkind davon abweichen, darf jedoch nicht größer als 45 Jahre sein.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass in Kroatien die Zahl der Adoptivbewerber die Zahl der zur Vermittlung stehenden Kinder übersteigt.