Adoption eines Kindes aus Mazedonien
Mazedonien
Mazedonien ist seit 1. April 2009 Vertragsstaat des Haager Adoptions-übereinkommens.
Adoptionsverfahren mit Mazedonien gestalten sich regelmäßig sehr zeitaufwendig und schwierig. Adoptionsbehörden sind die örtlichen Zentren für Sozialarbeit mit eigener Befugnis als Jugendamt und zugleich Vormundschaftsbehörde. Unser Partner ist die mazedonische Zentrale Behörde, das zuständige Fachministerium für Arbeit und Sozialpolitik, Kommission für Adoptionsangelegenheiten in Skopje.
Gemäß Familiengesetz Mazedoniens können die Antragsteller für eine Adoption in der Regel nur Staatsbürger Mazedoniens sein. In Ausnahmefällen, wenn das von besonderem Nutzen für das Kind ist, kann der Antragsteller auch ein ausländischer Staatsbürger sein, in diesem Falle jedoch kann eine Adoption nur mit vorheriger Genehmigung des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik erfolgen, das seine Zustimmung zu einer internationalen Vermittlung geben muss.
Mazedonien steht der Vermittlung mazedonischer Kinder ins Ausland im Allgemeinen zurückhaltend gegenüber.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass auch in Mazedonien die Zahl der Adoptivbewerber die Zahl der zur Vermittlung stehenden Kinder übersteigt. Die Dauer eines Verfahrens ist völlig offen; hierauf haben wir leider keinen Einfluss.